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Berufsunfähigkeit

 

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Wissenswertes über die Berufsunfähigkeit

Verlust der Arbeitskraft – und dann?

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Statistisch gesehen wird jeder vierte Deutsche berufsunfähig. Nicht mehr arbeiten zu können, bedeutet auf das Gehalt verzichten zu müssen. Die Existenz ist gefährdet!

Nutzen Sie Ihre Chance, denn das System der Gesetzlichen Sozialversicherungssysteme bietet Ihnen im Fall der Arbeitsunfähigkeit keinen ausreichenden Schutz. Im Ernstfall kann vom Staat nur begrenzt Hilfe erwartet werden, denn allen ab 1961 Geborenen zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur noch eine minimale Erwerbsunfähigkeitsrente. Als Betroffener erhalten Sie nur dann Geld, wenn Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können. Zahlen Sie noch keine fünf Jahre in die Sozialversicherung ein, gibt es überhaupt keine staatliche Unterstützung für Sie. Fordern Sie Ihren persönlichen Vergleich an. Natürlich unverbindlich und kostenlos!

Berufsunfähigkeit - Allgemeines

Leider bietet Ihnen der Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit keinen ausreichenden Schutz mehr.

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Fast lautlos und unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit wurde zu Beginn des Jahres 2001 die Reform der Erwerbsminderungsrenten in Kraft gesetzt. Diese Reform besagt, dass nur für die vor dem 02.01.1961 Geborenen noch ein vollständiger Berufsschutz gezahlt wird. Wer nach dem 2. Januar 1961 geboren ist, hat keinen Anspruch mehr auf eine Rente im Fall der Berufsunfähigkeit.

Wer also in seinem jetzigen Beruf „berufsunfähig“ wird, braucht sich so schnell keine Hoffnungen auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung machen. Bevor Ihnen eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, wird zunächst geprüft, ob überhaupt ein Anspruch besteht und ob nicht noch ein „Restleistungsvermögen“ bei Ihnen vorhanden ist.

Besteht noch ein Leistungsvermögen, das ausreicht, um irgendeiner Tätigkeit mehr als 6 Stunden täglich nachzugehen, so wird grundsätzlich an Sie keine Erwerbsminderungsente gezahlt. Ist Ihr Leistungsvermögen teilweise eingeschränkt, so dass in irgendeinem Beruf nur noch 3 – 6 täglich gearbeitet werden kann, wird Ihnen die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Nur bei einer gesundheitlichen Einschränkung, die keine 3 Stunden tägliche Arbeit zulässt, wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Damit überhaupt ein Anspruch von Ihrer Seite aus besteht, müssen Sie die Wartezeiten erfüllt haben. Dies bedeutet, dass der Leistungsanspruch nur dann besteht, wenn in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenkasse gezahlt wurden.

Die Erfahrung belegt jedoch, dass die Renten sehr niedrig ausfallen – sofern sie überhaupt genehmigt und gezahlt werden. Im Durchschnitt werden circa 650 € Erwerbsminderungsrente gezahlt. Ein ausreichender Lebensstandard lässt sich so durch Vater Staats Hilfe leider nicht realisieren. Wollen Sie sich im Fall einer Berufsunfähigkeit den Gang zum Sozialamt ersparen, so dürfen Sie nicht auf die gesetzliche Rente bauen, sondern sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen.

Ursachen für eine Berufsunfähigkeit

Das Risiko, aus Gesundheitsgründen vorzeitig auszuscheiden, besteht nahezu in jedem Job.

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Jeder vierte Bundesbürger kann heute aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr bis zu seinem Pensionsalter ausüben. Das Risiko, aus Gesundheitsgründen vorzeitig auszuscheiden, besteht nahezu in jedem Job. Besonders gefährdet sind allerdings all diejenigen, die körperliche oder seelisch stark belastende Tätigkeiten ausüben.

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist unabhängig von der Ursache, die zur Berufsunfähigkeit geführt hat.

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Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als Versicherter infolge einer Krankheit, einer Körperverletzung oder des Kräfteverfalls, was von einem Arzt nachgewiesen wird, voraussichtlich dauernd außerstande sind, Ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist unabhängig von der Ursache, die zur Berufsunfähigkeit geführt hat. Bitte beachten Sie, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung viele Leistungen einer Unfallversicherung mit abdeckt, aber darüber hinaus ein wesentlich größeres Leistungsspektrum bietet.

Versicherungsschutz

Jeder , der einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, sollte eine Berufsunfähigkeitsabsicherung besitzen.

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Da die unterschiedlichen Gesellschaften und Tarife sich nur eingeschränkt vergleichen lassen, halten wir die Beratung durch einen Experten für unbedingt notwendig.

Bei der Auswahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nicht nur auf den Preis geachtet werden, sondern vor allem auf die Vertragsbedingungen. Denn diese sind entscheidend, wenn es später zu einem Leistungsfall kommen sollte.

TIPP:

Anstelle eines Vertragsausschlusses für bestimmte Erkrankungen, sollten Sie besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und vereinbaren, dass der Mehrbeitrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen des Versicherers stets wahrheitsgemäß, da bei Falschangaben der Verlust des Versicherungsschutzes droht und Sie es schwieriger haben einen neuen Versicherungsschutz über einen anderen Versicherer zu erhalten.

Die Möglichkeit, erst ab dem 55. Lebensjahr berufsunfähig zu werden, ist relativ hoch. Überlegen Sie deshalb, ob Sie aus diesem Grund nicht eine Laufzeit bis zum 60. oder sogar 65. Lebensjahr wählen. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungspolice die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsieht, damit sich die Rente bei späterer Heirat oder Geburt eines Kindes problemlos anpassen lässt

Ehefrau sollte nicht vergessen werden

Für einen Familienversorger ist der Schutz besonders wichtig.

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Für einen Familienversorger ist der Schutz besonders wichtig, denn das Risiko des finanziellen Ruins ist besonders hoch. Sollte noch nicht ein ausreichendes Vermögen verfügbar sein, um daraus im Ernstfall über viele Jahre die Lebenshaltungskosten für die Familie und sich zu bestreiten, so kommt man um einen guten Berufsunfähigkeitsschutz nicht herum.

Hierbei sollte die Ehefrau nicht vergessen werden. Denn auch Frauen, die ausschließlich für Kinder und Haushalt sorgen, sollten für den Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert sein. Sie glauben kaum, wie viel Geld die Arbeit einer Hausfrau wert ist. Für eine junge Familie ist es kaum zu bezahlen, wenn die Hausfrau und Mutter wegen Krankheit oder Unfall ausfällt und eine Ersatzkraft dauerhaft beschäftigt werden muss, denn die Ansprüche auf gesetzliche Rente sind meist minimal, fast zu vernachlässigen.

Achtung - Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Beamte müssen ganz genau darauf achten, ob die von Ihnen ausgewählte Versicherung bei Dienstunfähigkeit überhaupt leistet.

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Dienstunfähigkeit (DU) und Berufsunfähigkeit (BU) sind zwei unterschiedliche Zustände und Begriffe. Von DU ist nicht zwingend auf BU zu schließen. DU ist gemäß § 12 I 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) der Beamte, der infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer 6 Monate voll dienstfähig wird. Im Gegensatz zur BU tritt die DU also unter Berücksichtigung wesentlich kürzerer Fristen ein und erfordert auch eine deutlich schwächere Prognose (keine volle Dienstfähigkeit innerhalb von 6 Monaten gegenüber voraussichtlich andauernder BU). Ist der Beamte laut Definition dienstunfähig, so muss diese Einschränkung nicht bedeuten, dass auch eine 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt.

Dienstunfähig zu sein, bedeutet also nicht unbedingt, dass auch wirklich eine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten würde. Lassen Sie sich aus diesem Grund genau beraten und die Vorteile einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte erläutern.

Pflichten des Versicherungsnehmers im Leistungsfall

Eine mögliche Berufsunfähigkeit muss vom Versicherungsnehmer unverzüglich der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.

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Mit Hilfe dieser umgehenden Bekanntgabe kann der Versicherungsnehmer sicherstellen, dass keine Leistungsansprüche verloren gehen. Grundsätzlich sollte der Versicherungsnehmer seinem Berufsunfähigkeitsanbieter ausreichend viele Unterlagen zukommen lassen, damit eine Prüfung zur Leistungszahlung vorgenommen werden kann.

Berufswechsel

Nicht jeder Wechsel muss angezeigt werden.

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Wechselt der Versicherte in einen anderen als vor dem Eintritt in die Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeübten Beruf, muss er dies nur mitteilen, wenn es sich beispielsweise um einen Wechsel von einem handwerklichen in einen kaufmännischen Beruf handelt. In solch einem Fall kann es zu einer Erhöhung oder Senkung der zu zahlenden Prämie kommen.

Wichtige Vertragsklausel – die abstrakte Verweisung

Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice sollte darauf geachtet werden, wie die abstrakte Verweisbarkeit geregelt wird.

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Im optimalen Fall sollte von Seiten der Versicherungsgesellschaft auf die abstrakte Verweisbarkeit verzichtet werden. Denn mit dieser Klausel versuchen sich die Berufsunfähigkeits-Versicherer gegen Leistungszahlungen zu schützen. Bei einer Berufsunfähigkeit erhält der Versicherungsnehmer in diesem Falle keine Leistung von seiner Gesellschaft, wenn er von dieser auf einen ähnlichen Beruf, verwiesen werden kann.



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